Energieausweis für Wohngebäude

Seit dem 01.05.2014 gilt eine erweiterte Ausweispflicht für Wohngebäude.

Hier ist bei Vermietung oder Verkauf schon in der Immobilienanzeige ein Energieverbrauchswert aus dem Energieausweis anzugeben. Ebenfalls Pflichtangaben sind:

- wesentliche Energieträger

- die Art des Energieausweises

- die Energieeffizienzklasse

- und das Baujahr des Wohngebäudes.

 

Der Energieausweis ist dem potentiellen Käufer oder Mieter unaufgefordert vorzulegen.

 

Gerne fertigen wir für Ihr Wohngebäude einen Enrgiebedarfsausweis bzw.

Energieverbrauchsauswweis an.

Dazu gehört bei uns immer eine umfangreiche Datenaufnahme im Objekt dazu.

Bestenfalls stellen Sie uns evtl. vorhandene Baupläne zur Verfügung.

 

Sprechen Sie uns einfach an!

 

Mehr Info´s unter nachfolgendem link:

http://www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html

 

 

Der Energieausweis kann nach den Vorgaben des Gesetzgebers entweder verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Dazu wird der reale Energieverbrauch im Laufe von drei aufeinander folgenden Jahren ermittelt. Der bedarfsorientierte Energienachweis liefert dagegen auch objektive Aussagen über Dämmqualität des Hauses und die gesamte Technik der Anlagen für Heizung und Warmwasser. Diese Berechnungen liefern Ihnen gleichzeitig die Darstellung von möglichen Einsparpotentialen durch eine virtuelle Erneuerung der Heizungsanlage und der energetischen Sanierung einzelner oder aller Gebäudeaußenflächen.

 

Die bedarfsbasierten Nachweise sind für Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen, Errichtung nach einem Bauantrag vor dem 1.11.1977 und ohne spätere Modernisierung nach der ersten WSVO erforderlich. In allen übrigen Fällen ist der verbrauchsbasierte Nachweis gefordert. Allerdings kann auf Wunsch immer ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden, da dieser wesentlich aussagekräftiger ist.

 

Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Werden während dieser Zeit jedoch energetische Modernisierungen vorgenommen, muss ein neuer Ausweis erstellt werden.